Rücknahmegarantie

Kunst. § 6 Mängelhaftung und Beanstandungen (Beschwerdeverfahren)
Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

6.1 Der Händler haftet gegenüber dem Verbraucher für jeden Mangel, den die verkaufte Ware zum Zeitpunkt ihrer Lieferung aufweist und der sich innerhalb von zwei Jahren nach Lieferung der Ware zeigt. Ist der Käufer Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist für die Kaufsache ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um gebrauchte Waren, haftet der Händler für jeden Mangel, den die verkaufte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung aufweist und der sich innerhalb eines Jahres ab Lieferung der Ware zeigt. Eine Ausnahme bilden Lebensmittel, bei denen auf der Verpackung oder auf dem Etikett ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben ist. Solche Waren haben eine Mindesthaltbarkeit von 2 Monaten. Im Falle einer kürzeren Verbrauchsdauer wird der Käufer hierauf vor Abschluss des Kaufvertrages hingewiesen. Der Versand von Waren mit kürzerer Haltbarkeitsdauer erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Käufers.

6.2 Der Kaufmann erfüllt die allgemeinen Anforderungen an die Ware dadurch, dass die Ware insbesondere:

  1. für alle Zwecke geeignet, für die Güter der gleichen Art üblicherweise verwendet werden, unter Berücksichtigung insbesondere der für die jeweilige Branche geltenden gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen oder Verhaltenskodizes, sofern keine technischen Standards entwickelt wurden,
  2. der Beschreibung und Beschaffenheit entspricht, die der Unternehmer dem Verbraucher vor Vertragsschluss erklärt,
  3. Lieferung mit Zubehör, Verpackung und Anleitung, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, die der Verbraucher vernünftigerweise erwarten kann und
  4. in Menge, Qualität und mit Merkmalen wie Funktionalität, Kompatibilität, Sicherheit und der Fähigkeit, ihre Funktionalität und Leistung bei normalem Gebrauch beizubehalten, geliefert werden, die für die gleiche Art von Sache normal sind und die der Verbraucher angesichts der Art der verkauften Sache vernünftigerweise erwarten kann, und unter Berücksichtigung aller öffentlichen Äußerungen des Händlers oder einer anderen Person in derselben Lieferkette, einschließlich des Herstellers oder in seinem Namen, insbesondere bei der Werbung für den Artikel oder auf seinem Etikett; Als Hersteller gilt der Hersteller des Artikels, der Importeur des Artikels aus einem Drittland auf den Markt der Europäischen Union oder eine andere Person, die sich als Hersteller ausweist, indem sie ihren Namen, ihre Marke oder ein anderes Unterscheidungsmerkmal auf dem Artikel anbringt.

6.3 Der Unternehmer erfüllt die vereinbarten Anforderungen an die Ware dadurch, dass die Ware insbesondere:

  1. der im Kaufvertrag festgelegten Beschreibung, Art, Menge und Qualität entspricht,
  2. für einen bestimmten Zweck geeignet ist, den der Käufer dem Unternehmer spätestens bei Vertragsschluss mitgeteilt hat und mit dem der Unternehmer einverstanden ist,
  3. zeichnet sich durch die Fähigkeit aus, die im Vertrag definierten Funktionen im Hinblick auf seinen Zweck zu erfüllen,
  4. gekennzeichnet durch weitere im Kaufvertrag festgelegte Merkmale,
  5. wird mit sämtlichem im Kaufvertrag definierten Zubehör geliefert,
  6. wird mit einer Gebrauchsanweisung geliefert, einschließlich Anweisungen zur Montage und Installation, wie im Kaufvertrag festgelegt.

6.4 Die verkaufte Ware weist Mängel auf, wenn sie nicht den allgemeinen Anforderungen und den vereinbarten Anforderungen entspricht. Darüber hinaus sind die verkauften Waren dann mangelhaft, wenn ihre Nutzung durch Rechte Dritter, darunter auch geistige Eigentumsrechte, unmöglich gemacht oder eingeschränkt wird. Die Ware darf nicht den allgemeinen und vereinbarten Anforderungen entsprechen, wenn der Unternehmer den Verbraucher bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass eine bestimmte Eigenschaft der Ware nicht den allgemeinen Anforderungen entspricht und der Verbraucher dieser Nichtbeschaffenheit ausdrücklich und ausdrücklich zugestimmt hat -Einhaltung.

6.5 Der Verbraucher kann einen Mangel schriftlich an der Adresse des Händlers geltend machen: Lopuchovská 734/1, Raslavice 086 41, oder elektronisch über die in Punkt 1.2 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Kontaktdaten. Hierzu kann der Verbraucher das Musterformular nutzen, das am Ende dieser AGB auf der jeweiligen Unterseite des Online-Shops zum Download bereitsteht.

6.6 Macht der Verbraucher das Recht auf Mängelrüge geltend, wird ihm der Unternehmer unverzüglich eine schriftliche Bestätigung über den Mangel zukommen lassen. In der Mängelrüge gibt der Händler die Frist an, innerhalb derer er den Mangel beseitigen wird. Die Mitteilungsfrist gemäß dem vorstehenden Satz darf nicht länger als 30 Tage ab dem Tag der Anzeige des Mangels sein, sofern die längere Frist nicht durch einen objektiven Grund gerechtfertigt ist, der außerhalb der Kontrolle des Unternehmers liegt.

6.7 Reklamiert der Verbraucher einen Mangel an einer Postsendung, deren Annahme der Händler verweigert hat, gilt die Sendung am Tag der Ablehnung als zugestellt.

6.8 Der Verbraucher kann Rechte aus der Mängelhaftung nur geltend machen, wenn er den Mangel innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Produktmängelhaftung des Unternehmers, angezeigt hat.

6.9 Im Rahmen der Ausübung des Rechts auf Mängelbeseitigung hat der Verbraucher unter anderem das Recht:

  1. Beseitigung eines Mangels der Ware durch Reparatur

  2. Warenaustausch

  3. einen angemessenen Rabatt auf den Kaufpreis

  4. Rücktritt vom Kaufvertrag

6.10 Der Verbraucher hat das Wahlrecht, den Mangel durch Umtausch der Ware oder Nachbesserung zu beseitigen. Der Verbraucher kann keine Methode zur Beseitigung des Mangels wählen, die nicht möglich ist oder die im Vergleich zur zweiten Methode zur Beseitigung des Mangels dem Unternehmer unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Wertes, den die Sache haben würde, unverhältnismäßige Kosten verursachen würde ohne den Mangel, die Schwere des Mangels und die Tatsache, ob die zweite Art der Mangelbeseitigung für den Händler mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre.

6.11 Nachdem der Verbraucher den Mangel beanstandet hat, verpflichtet sich der Unternehmer, die mangelhafte Ware innerhalb der kürzestmöglichen Zeit zu reparieren oder zu ersetzen, die für die Beurteilung des Mangels und die Reparatur oder den Ersatz der Ware unter Berücksichtigung der Art der Ware und der Art der Ware erforderlich ist Art und Schwere des Mangels. Der Unternehmer verpflichtet sich außerdem, den Mangel kostenlos zu beheben oder die mangelhafte Ware zu ersetzen, und zwar auf eigene Kosten und ohne dem Verbraucher ernsthafte Schwierigkeiten zu bereiten, unter Berücksichtigung der Art der Sache und des Zwecks, für den der Verbraucher die Sache verlangt hat.

6.12 Zum Zweck der Nachbesserung oder Ersatzlieferung übergibt oder stellt der Verbraucher die Ware dem Händler zur Verfügung. Die Kosten der Warenübernahme trägt der Händler.

6.13 Der Unternehmer liefert dem Verbraucher die reparierte Ware auf eigene Kosten auf die gleiche oder eine ähnliche Weise, wie der Verbraucher ihm die mangelhafte Ware geliefert hat, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

6.14 Der Händler kann die Beseitigung des Mangels verweigern, wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder unter Berücksichtigung aller Umstände, einschließlich der Umstände nach Ziffer 6.10 Satz 2 dieser Geschäftsbedingungen, mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.

6.15 Der Verbraucher hat Anspruch auf einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis oder kann auch ohne Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn:

  1. der Händler hat die Ware nicht repariert oder ersetzt,
  2. der Händler die Ware nicht gemäß Punkt 6.12 dieser Geschäftsbedingungen repariert oder ersetzt hat,
  3. der Händler die Beseitigung des Mangels gemäß Ziffer 6.14 dieser Geschäftsbedingungen verweigert,
  4. die Ware trotz Nachbesserung oder Ersatzlieferung den gleichen Mangel aufweist,
  5. der Mangel so schwerwiegend ist, dass er eine sofortige Minderung des Kaufpreises oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt, oder
  6. Der Unternehmer hat erklärt oder es ergibt sich aus den Umständen, dass er den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Schwierigkeiten für den Verbraucher beseitigen wird.

6.16 Bei der Beurteilung des Anspruchs des Verbrauchers auf eine Ermäßigung des Kaufpreises oder auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß Ziffer 6.15 Buchstabe d) und e) dieser Geschäftsbedingungen werden alle Umstände berücksichtigt, insbesondere die Art und der Wert der Ware Art und Schwere des Mangels sowie die Möglichkeit, den Verbraucher objektiv dazu aufzufordern, auf die Fähigkeit des Unternehmers zu vertrauen, den Mangel zu beseitigen.

6.17 Der Verbraucher kann gemäß Punkt 6.15 dieser Geschäftsbedingungen nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er an der Entstehung des Mangels mitgewirkt hat oder der Mangel unerheblich ist. Dem Händler obliegt die Beweislast dafür, dass der Verbraucher an der Entstehung des Mangels mitgewirkt hat und der Mangel unerheblich ist.

6.18 Betrifft der Vertrag den Kauf mehrerer Waren, kann der Verbraucher vom Vertrag nur hinsichtlich der mangelhaften Ware zurücktreten. Hinsichtlich der übrigen Kaufsache kann er nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm nicht zumutbar ist, dass er ein Interesse daran haben wird, die übrigen Waren mangelfrei zu behalten.

6.19 Nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Punkt 6.15 dieser Geschäftsbedingungen hat der Unternehmer den Kaufpreis spätestens 14 Tage nach dem Tag der Rücksendung der Ware an den Unternehmer oder nach Nachweis der Absendung durch den Verbraucher an den Verbraucher zurückzuerstatten die Ware an den Händler, je nachdem, was zuerst eintritt. Der Händler erstattet dem Verbraucher den Kaufpreis zurück oder gewährt ihm einen Rabatt auf den Kaufpreis in der gleichen Weise, wie der Verbraucher den Kaufpreis gezahlt hat, sofern der Verbraucher nicht ausdrücklich einer anderen Zahlungsart zustimmt. Sämtliche mit der Zahlung verbundenen Kosten trägt der Händler.

6.20 Nach dem Rücktritt des Verbrauchers vom Vertrag gemäß Punkt 6.15 hat der Händler keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden, die durch normale Abnutzung der Ware entstanden sind, sowie auf Schadensersatz für die normale Nutzung der Ware vor dem Rücktritt vom Kaufvertrag.

6.21 Lehnt der Händler die Mängelgewähr ab, teilt er dem Verbraucher die Gründe der Verweigerung schriftlich mit. Wenn der Verbraucher die Verantwortung des Unternehmers für den Mangel durch ein Gutachten oder Gutachten einer akkreditierten Person, einer autorisierten Person oder einer benannten Person nachweist, kann er den Mangel wiederholt anzeigen und der Unternehmer kann die Verantwortung für den Mangel nicht verweigern; die Voraussetzung der Ziffer 6.8 dieser Geschäftsbedingungen gilt nicht für die wiederholte Mängelrüge. Der Verbraucher hat gegenüber dem Unternehmer auch Anspruch auf Ersatz der vorsätzlich aufgewendeten Kosten, die ihm im Zusammenhang mit der Anzeige eines vom Unternehmer zu vertretenden Mangels und der Ausübung seiner Rechte aus der Mängelhaftung entstanden sind. Der Verbraucher muss dieses Recht spätestens zwei Monate nach der Lieferung der reparierten oder ersetzten Ware, der Zahlung des Preisnachlasses oder der Rückerstattung des Preises nach Rücktritt vom Vertrag gegenüber dem Händler ausüben, andernfalls erlischt das Recht.

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